Hygieneregeln Stadt Marktleuthen Freizeitsportanlage
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Hygieneregeln Stadt Marktleuthen Sporthalle
ASV Marktleuthen e.V. Hygieneschutzkonzept
Hygieneschutzkonzept für den Verein ASV Marktleuthen e.V. Stand: 7.6.2021
Organisatorisches
- Durch Vereinsmailings, Schulungen, Vereinsaushänge sowie durch Veröffentlichung auf der Website und in den sozialen Medien ist sichergestellt, dass alle Mitglieder ausreichend informiert sind.
- Mit Beginn der Wiederaufnahme des Sportbetriebs wurde Personal (hauptamtliches Personal, Trainer, Übungsleiter) über die entsprechenden Regelungen und Konzepte informiert und geschult.
- Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft. Bei Nicht-Beachtung erfolgt ein Platzverweis.
Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln
Im Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) in der jeweils geltenden Fassung sind die gültigen Vorgaben bei der Ausarbeitung und Umsetzung von individuellen Schutz- und Hygienekonzepten als Mindestrahmen verbindlich.
Grundsätzlich: Es gilt bei Nutzung der Stadtsporthalle sowie der städtischen Sportfreigelände auch das Hygienekonzept dieser Einrichtungen der Stadt Marktleuthen.
- Wir weisen unsere Mitglieder auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen im In- und Outdoorbereich hin.
- Körperkontakt außerhalb der Trainingseinheit (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist untersagt.
- Mitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
- Mitglieder werden regelmäßig darauf hingewiesen, ausreichend Hände zu waschen und diese auch regelmäßig zu desinfizieren. Für ausreichende Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher ist gesorgt.
- Vor und nach dem Training (z. B. Eingangsbereiche, WC-Anlagen, Umkleiden, Abholung und Rückgabe von Sportgeräten etc.) gilt eine Maskenpflicht (FFP2) – sowohl im Indoor- als auch im Outdoor-Bereich.
- Sportgeräte werden von den Sportlern selbstständig gereinigt und desinfiziert.
- Wichtig: Wo es möglich ist, bestehen unsere Trainingsgruppen aus einem festen Teilnehmerkreis. Die Teilnehmerzahl und die Teilnehmerdaten müssen dokumentiert werden. Auch der Trainer/Übungsleiter hat, wo es möglich ist, feste Trainingsgruppen.
Nähere Infos zu Kontaktnachverfolgung: siehe hierzu insbesondere Anhang 5 und Teilnehmerlisten
- Geräteräume werden nur einzeln und zur Geräteentnahme und -rückgabe betreten. Sollte mehr als eine Person bei Geräten (z. B. großen Matten) notwendig sein, gilt eine Maskenpflicht (FFP2).
- Unsere Mitglieder wurden darauf hingewiesen, dass bei Fahrgemeinschaften Masken im Fahrzeug zu tragen sind.
- Verpflegung sowie Getränke werden von den Mitgliedern selbst mitgebracht und auch selbstständig entsorgt.
- Sämtliche Vereinsveranstaltungen, wie Trainings, Wettkämpfe oder Versammlungen werden dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung sicherstellen zu können. Aus diesem Grund werden die Trainingsgruppen möglichst auch immer gleich gehalten.
Maßnahmen zur Testung – >entfällt ab 24.5.2021
- Vor Betreten der Sportanlage wird durch eine beauftragte Person sichergestellt, dass (bei den entsprechenden Inzidenzwerten) nur Personen die Sportanlage mit negativem Testergebnis (Schnelltest) betreten
Maßnahmen vor Betreten der Sportanlage
- Mitgliedern, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
- Vor Betreten der Sportanlage werden die Mitglieder bereits auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern hingewiesen.
- Eine Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist nur den Personen gestattet, die generell nicht den allgemeinen Kontaktbeschränkungen unterzuordnen sind (z. B. Ehepaare).
- Bei Betreten der Sportanlage gilt eine Maskenpflicht (FFP2) auf dem gesamten Sportgelände.
- Vor Betreten der Sportanlage ist ein Handdesinfektionsmittel
- Durch Beschilderungen und Absperrungen ist sichergestellt, dass es zu keinen Warteschlangen kommt und die maximale Belegungszahl der Sportanlage nicht überschritten werden kann.
Zusätzliche Maßnahmen im In-/Outdoorsport
- Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder.
Zusätzliche Maßnahmen in sanitären Einrichtungen
- Bei der Nutzung unserer sanitären Einrichtungen (Toiletten) gilt eine Maskenpflicht (FFP2).
- Sofern möglich, wird in den sanitären Einrichtungen auf eine ausreichende Durchlüftung gesorgt
- Die sanitären Einrichtungen werden nur einzeln betreten.
Zusätzliche Maßnahmen im Wettkampfbetrieb
- Vor und nach dem Wettkampf gilt für alle Teilnehmenden eine allgemeine Maskenpflicht (FFP2). Die Maske darf nur während des Sports abgenommen werden.
- Generell gilt die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m. Der Mindestabstand kann lediglich bei der Sportausübung unterschritten werden.
- Sämtliche Wettkämpfe werden dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung sicherstellen zu können. Dazu zählen auch die Kontaktdaten des gastierenden Vereins sowie zur Durchführung notwendiger Personen (z. B. Schiedsrichter). Die Verantwortung für die Datenerfassung liegt beim gastgebenden Verein.
- Am Wettkampf dürfen nur Athleten teilnehmen, welche keine Krankheitssymptome vorweisen, in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder innerhalb der letzten 14 Tage in keinem Risikogebiet waren.
- Der Heimverein stellt sicher, dass der Gast-Verein über die geltenden Hygieneschutzmaßnahmen informiert
- Der Heimverein ist berechtigt, bei Nicht-Beachtung der Hygieneschutzmaßnahmen einzelne Personen vom Wettkampf auszuschließen und von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen.
- Die Heim- und Gastmannschaft betreten die Spielfläche getrennt voneinander. Ersatzspieler und Betreuer haben bis zur Einnahme ihres Platzes eine Maske zu tragen.
- Die zur Durchführung des Wettkampfs notwendigen Sportgeräte und weitere Materialien werden vor und nach dem Wettkampf ausreichend gereinigt und desinfiziert.
- Unnötiger Körperkontakt (z. B. Jubel, Abklatschen, etc.) wird vermieden.
- Handtücher und Getränke werden vom Sportler selbst mitgebracht.
- Der Zugang zur Spielfläche ist für Zuschauer untersagt.
Ergänzende Hinweis zu den Sportarten Handball und Tischtennis
Die entsprechenden evtl. besonderen Hygienehinweise zur Ausübung Handball und Tischtennis der Fachverbände stellen die Abteilungsleiter intern in den Abteilungen zur Verfügung.
Hygienebeautragte/r im ASV Marktleuthen e.V. ist: Claudia Feiler
Für den Bereich Tischtennis: Helmut Sommerer
Für den Bereich Handball: Folke Kassing
Marktleuthen, 7.6.2021 gez.Feiler
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Ort, Datum Unterschrift Vorstand
Anhänge:
1 Hygienekonzept Stadt Marktleuthen
2 Kontaktnachverfolgen
3 Info zu Testmöglichkeiten in Marktleuthen
Anhang 2 : Teilnehmerverzeichnisse, Kontaktnachverfolgung
Sämtliche Vereinsveranstaltungen, wie Trainings, Wettkämpfe oder Versammlungen werden dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung
Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles unter Gästen oder Personal zu ermöglichen, ist eine Dokumentation mit Angaben von Namen und sicherer Erreichbarkeit (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bzw. Anschrift) einer Person je Haus-stand und Zeitraum des Aufenthaltes zu führen. Eine Übermittelung dieser Informationen darf ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung auf Anforderung gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden erfolgen.
Die Dokumentation ist so zu verwahren, dass Dritte sie nicht einsehen können und die Daten vor unbefugter oder unrecht-mäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Veränderung geschützt sind. Die Daten sind nach Ablauf eines Monats zu vernichten. Die Liste wird vom jeweiligen Trainer/ÜL geführt ohne Einsicht anderer.
Eine Teilnehmerliste je Trainingseinheit/-gruppe ist zu erstellen. Zusätzlich kann noch die Kontaktermittlung über Luca-App mittels QR-Code erfolgen.
Den Abteilungen/Trainingsgruppen werden die entsprechenden QR-Codes der Luca App zur Verfügung gestellt.
Wichtig:
Da jedoch eine komplette Erfassung der Trainingsgruppe mittels App nicht sichergestellt werden kann, ist eine vollständige Teilnehmerliste zu führen.
Falls Tests erforderlich (ab Insidenz 50)
Wegfall erforderlicher Test bei vollständig geimpften Personen:
Sind vollständige geimpfte Personen Personen mit negativem Testergebnis gleichgestellt?
Grundsätzlich ja! Vollständig geimpfte Personen sind Personen mit negativem Testergebnis gleichgestellt. Vollständige geimpfte Personen müssen somit kein negatives Testergebnis, sondern den Impfnachweis vorlegen. Die Gleichstellung gilt aber erst ab dem 15. Tag nach der erfolgten zweiten Impfung. Bis zu diesem Zeitpunkt ist ein negativer Test notwendig.
Wegfall erforderlicher Test bei Genesenen nach Corona-Erkrankung:
Hier ist ein Nachweis über eine Infektion mit dem Coronavirus erforderlich, welche mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt. Dem Nachweis soll laut Verordnung ein PCR-Test zugrunde liegen (z.B. positives Testergebnis), nach den 6 Monaten müsste wieder ein negatives Testergebnis vorgelegt werden.
Anhang 3 : Info zu Testmöglichkeiten in Marktleuthen
Allgemeine Infos zu den Testverfahren:
*Antigenschnelltest
- Antigenschnelltests können nur durch geschultes Personal durchgeführt werden – dafür wird ein Nasenabstrich gemacht(vorherige Info wenn sie Blutverdünner nehmen oder Krankheiten, die die Nase betreffen vorliegen).
- Die Auswertung erfolgt im Gegensatz zu den PCR-Test direkt vor Ort und das Testergebnis wird nach ca. 20 Minuten mitgeteilt.
- Seit 8. März hat jeder Anspruch auf mindestens einen Schnelltest pro Woche (sog. Bürgertestung).
- Hinweis:15 Minuten vor dem Test darf nichts mehr gegessen, getrunken, geraucht oder der Mund gespült werden!
*PCR-Test- Der PCR-Test(polymerase chain reaction; sog. Polymerase-Kettenreaktion) ist der Goldstandard unter den Corona-Tests. Die Probenentnahme erfolgt durch medizinisches Personal – die Auswertung durch Labore. Mittels PCR-Test kann in einer Probe aus den Schleimhäuten der Atemwege zuverlässig nachgewiesen werden, ob Erreger vorhanden sind.
- Der PCR-Test erfolgt durch einen Rachenabstrich über den Mund (bitte informieren Sie das Personal vor Ort, wenn sie Blutverdünner nehmen oder Krankheiten vorliegen).
- PCR-Tests werden eingesetzt, um zum Beispiel bei einer Person mit Symptomen abzuklären, ob eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt oder um einen positiven Schnell- oder Selbsttest zu verifizieren.
- Die Tests sind für gewöhnlich 24-48 Stunden nach Eingang der Probe im Labor ausgewertet und versandt.
- Hinweis: 15 Minuten vor dem Test darf nichts mehr gegessen, getrunken, geraucht oder der Mund gespült werden!
- WICHTIG: Bei jedem Test ist der Personalausweis vorzulegen!
Es gibt folgende Teststellen in Marktleuthen:
PCR Test und Schnelltest:
Teststelle Marktleuthen, Hermenteil 5, 95168 Marktleuthen
- Telefonisch erreichbar von Montag bis Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr unter der Tel.-Nr.: 09285 47299-88 oder 09285 47299-89
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 12:00 bis 16:00 Uhr
- Keine Terminvergabe notwendig!
Nur bei PCR-Test vorherige Registrierung notwendig, für Schnelltest nicht.
Schnelltest:
Stadtapotheke Marktleuthen
Mo- Fr. in den Öffnungszeiten (8:00-12:30/14:30-18:30) nach rechtzeitiger vorheriger telefonischer Anmeldung unter Tel. 0151/70048307